Arbeitsinspektion und Pflicht zur Zeiterfassung
In Spanien ist die Arbeitszeiterfassung seit 2019 für alle Mitarbeitenden Pflicht, auch im Homeoffice. Verlangt die spanische Arbeitsinspektion die Zeitnachweise der letzten vier Jahre und Sie haben nur ein am Monatsende unterschriebenes Blatt, drohen Bußgelder von 751 bis 7.500 € pro Unternehmen.